Verschlüsselte Installation

Hinweis: In dem Thema Verschlüsselte Installation gibt es 34 Antworten auf 4 Seiten. Der letzte Beitrag () befindet sich auf der letzten Seite.
  • Ich finde ihr übertreibt.


    Was sollte denn so wichtig sein, dass es geklaut werden will?

    Ich kenne deinen persönlichen Hintergrund nicht, ich bin mit PCs aufgewachsen, das ist mein Hauptarbeitsgerät, Unterlagenspeicher, Passwortsafe und Unterhaltungsmaschine mit sämtliche persönlichen Daten. Alle wichtigen Unterlagen habe ich elektronisch und nicht auf Papier in irgendeinem Ordner. Für mich ist der PC und die Daten das organisatorische Zentrum meines Lebens.


    Ich möchte einfach nicht, dass ein normaler Einbrecher bei mir in die Wohnung geht und die Platten mitnimmt, und mir einen größeren Schaden anrichtet, als an Wertgegenständen raus tragen könnte.


    Hinzu kommt, dass einen gewissen Trend in der Strafverfolgung gibt, elektronische Geräte bei relativ geringen Verstößen einzuziehen. Der Mitbewohner eines guten Freundes aus meinem Studium war auf einer Bildungsdemo und lief hinter dem schwarzen Block, war aber keiner von denen. Durch Funkzellenabfrage hat die Polizei Verdächtige eingekreist und Smarphones und PCs/Notebooks einkassiert (und natürlich erst nach über einem Jahr zurück gegeben). Man merke an, dass besagter Freund unschuldig war und keine Anzeige o.ä. bekommen hat.
    Ich möchte nicht der Polizei als ganzes mein Misstrauen aussprechen, aber es gibt immer schwarze Schafe, die sich da einfach mal die Sachen anschauen, weil sie es können.


    Wenn zusätzlich konfiguriert, muss man ja auch nur einmal ein Passwort eingeben bis der Desktop geladen wird. Auf der anderen Seite kannst du dir sämtliche Passwörter sparen, wenn deine Platte nicht verschlüsselt ist. Das Root Passwort kann genau wie bei Windows einfach so geändert werden. Bei Linux eben im Bootloader, deswegen ist der bei Opensuse mit verschlüsselt.


    Ich sag jetzt einfach mal an, dass Festplattenverschlüsselung der Standard sein sollte, weil es (wenn richtig implementiert) keine Nachteile mit sich bringt und nur Vorteile. Das ist genau so basic, wie einen Bildschrimsperren-PIN auf dem Smartphone.

    PRAISE THE OMNISSIAH

    Für den Inhalt des Beitrages 132815 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Scytale

  • Moinsen zämme,


    weissu wenn die Dich auf dem Kieker haben, wanderste für bis zu 6 Monate in den Bau wenn Du die Passwörter nicht rausrückst. Nennt sich Beugehaft.
    Insofern kommen die da immer ran wenn sie wollen ... keiner wird seinem Chef erklären wollen, dass er die nächsten bis zu 6 Monate im Bau hockt, weil er die 'Offiziellen' nicht an seine Daten lassen will.


    Allerdings im Zuge der Mobilität können ja theoretisch auch Leute an die mobilen Geräte kommen, die da nix zu suchen haben. Und da ist eine Verschlüsselung mit Passwortabfrage durchaus sinnvoll.
    Insbesondere, wenn man alle Dokumente etc. auf dem PC/Lappi whatever hat.
    Und es geht sicher nicht darum, was so wichtig ist dass es geklaut werden will, sondern was der Dieb mit Deinen ganz persönlichen Daten anfängt.
    Schonmal ins Thema Identitätsdiebstahl eingelesen? Da gruselts einen wenn man den Schindluder sieht, der da getrieben wird und wie Derjenige, dessen Identität man geleaked hat in die Mühlen gerät und durchaus auch psychisch komplett fertig gemacht wird von sowas.



    Mit Daten auf Lappi o.Ä. würde ich allerdings anders vorgehen:
    Diese Dokumente ab auf 3+ verschlüsselte Festplatten und ab in den heimischen Tresor und Bankschliessfach damit. Und ja ich würde mir eine Zusatzsoftware überlegen nach der die Platten bei 3 oder 4x falscher Passworteingabe zum entsperren gelöscht werden.


    Diese Platten nu rausholen und an den PC klemmen wenn man sie braucht, danach wieder ab in den Tresor. Wichtige Dokumente wie Verträge, etc. niemals auf dem Schleppi lassen ... nicht mal auf dem heimischen Desktop. Dort bearbeiten ja, aber dort speichern? never ever.


    Da die Platten im heimischen Tresor die Aktiveren sein sollten, empfielt es sich eine davon in regelmäßigen Abständen gegen die im Bankschliessfach auszutauschen und die ehemalige Schliessfachplatte zu aktualisieren.

    Viele Grüße,
    T.

    Einmal editiert, zuletzt von Tamerlain ()

    Für den Inhalt des Beitrages 132880 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Tamerlain

  • Moinsen zämme,


    weissu wenn die Dich auf dem Kieker haben, wanderste für bis zu 6 Monate in den Bau wenn Du die Passwörter nicht rausrückst. Nennt sich Beugehaft.
    Insofern kommen die da immer ran wenn sie wollen ... keiner wird seinem Chef erklären wollen, dass er die nächsten bis zu 6 Monate im Bau hockt, weil er die 'Offiziellen' nicht an seine Daten lassen will.

    Das steht in einem GesetzENTWURF und die Verpflichtung zur Herausgabe von Zugangsdaten ist dort 'nur' vorgesehen für virtuelle Identitäten
    Hart also nichts mit eurer verschlüsselten Installation zu tun.
    Beispiele von Beugehaft für verschlüsselte Festplatten kenne ich nur aus GB/USA


    aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

    There's no place like 127.0.0.1

    Für den Inhalt des Beitrages 132881 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: wurzel99

  • Moinsen zusammen,


    falsch. Wenn die der Ansicht sind, im Zuge der Ermittlungen an die Daten ranzumüssen die auf Deinem Lappi/Handy/whatever sind dann gibst Du ihnen entweder die Zugangsdaten oder Du wanderst in Beugehaft (nennt sich Behinderung der Ermittlungen und das ist hierzulande strafbar).


    Dieses Gesetz soll nun lediglich auch auf virtuelle Identitäten _ausgeweitet_ werden. Das hat aber nichts damit zu tun, dass Du bereits jetzt Deine Zugangsaten zu real greifbaren technischen Geräten rausgeben MUSST wenn die Ermittlungen das verlangen und wenn Du es nicht tust, kann Dich ein Richter einknasten für bis zu 6 Monate bis Du es tust.


    Machst Du es trotzdem nicht und es wird nachgewiesen, dass durch Deine Behinderung die Strafverfolgung nahezu unmöglich gemacht wurde bzw. der Straftäter weitere Straftaten verübt hat, biste dran - das kann u.U. sehr teuer für Dich werden.

    Viele Grüße,
    T.

    Für den Inhalt des Beitrages 132884 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Tamerlain

  • Moinsen zusammen,


    falsch. Wenn die der Ansicht sind, im Zuge der Ermittlungen an die Daten ranzumüssen die auf Deinem Lappi/Handy/whatever sind dann gibst Du ihnen entweder die Zugangsdaten oder Du wanderst in Beugehaft (nennt sich Behinderung der Ermittlungen und das ist hierzulande strafbar).

    das liest sich alles sehr plausibel aber ich habe trotz intensiver Gedächtnis- und Internetrecheche für Deutschland keine entsprechenden Urteile/Kommentare gefunden.
    Kannst du einen Link dazu beisteuern?

    There's no place like 127.0.0.1

    Für den Inhalt des Beitrages 132886 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: wurzel99

  • Es gibt aber auch das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Die Sicherheitsbehörden brauchen dann sicherlich schon ne sehr gute Begründung mit richterlichem Bescheid.


    Du kannst dein Passwort auch legitim vergessen haben. Oder aber du hast nichts zu verbergen und kannst dir Kooperation ins Führungsheft schreiben lassen. Auf jeden Fall hast du eine Wahl.

    PRAISE THE OMNISSIAH

    Für den Inhalt des Beitrages 132887 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Scytale

  • Moinsen zusammen,


    Wurzel lies im Strafrecht nach. Da steht das.
    Scytale sicher das Recht sich selber nicht zu belasten hat jeder.


    Und wenn Du so viel Illegales auf Deiner Hardware rennen hast, isses wahrscheinlich besser da den Deckel draufzuhalten. Allerdings wenn es wirklich wichtig ist und Du trotzdem aus den genannten Gründen nicht kooperierst, kann ein Richter auch entscheiden, Deine Kiste zu hacken (ob die das dann hinbekommen, steht auf nem anderen Blatt).


    Ansonsten, wenn Du nix Illegales drauf hast, was Dich selber belastet und Du verweigerst trotzdem ... wirds glaub ich eng.

    Viele Grüße,
    T.

    Für den Inhalt des Beitrages 132888 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Tamerlain

  • Moinsen zusammen,


    Wurzel lies im Strafrecht nach. Da steht das

    Glaub mal, ich habe reichlich gelesen.
    Du hast eine These in den Raum gestellt und dir als juristischem Sachverständigen sollte es leicht fallen, EIN Urteil der letzten Jahre zu zitieren, in der der Richter Beugehaft verhängt hat um an das Passwort einer verschlüsselten Festplatte zu kommen.
    Ich vermute mal, dass du dich mich deiner Annahme auf extrem dünnem Eis bewegst.
    Aber noch kannst du nachweisen, dass es tragfähig ist.

    There's no place like 127.0.0.1

    Für den Inhalt des Beitrages 132889 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: wurzel99

  • Moin zusammen,


    ich bin weder juristischer Sachverständiger noch muss ich hier irgendwem was beweisen, da bist Du auf dem falschen Dampfer.


    Es steht nunmal im Gesetz drin dass Beugehaft zu verhängen ist, wenn ein Zeuge seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und gut ist. Dass das vor der Insichtnahme von Daten auf einem Laptop sicher nicht haltmachen wird, sollte einem eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen.
    Nebenbei erfordert es hier genau eine Suche im Gockel und gleich der erste Eintrag definiert lang und breit was es damit auf sich hat.


    Mitwirkpflicht heisst Mitwirkpflicht und das gilt in allen Bereichen - unter der Voraussetzung dass man sich nicht selbst einer Straftat beschuldigt wenn man mitwirkt.

    Viele Grüße,
    T.

    Für den Inhalt des Beitrages 132890 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Tamerlain

  • Ich habe mal kurz Internet-Recherche betrieben.


    Es geht um ein geplantes Internetgesetz, läuft umgangssprachlich unter IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Leak hier bei Netzpolitik.org. Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung dazu.


    So wie du das behauptest, ist es zum Glück noch nicht. Verfassungsrechtliche Bedenken werden auch geäußert.


    Abgesehen davon gibt es aus Sicht der Datenforensik Einwende, schon früher zum Staatstrojaner.


    Wenn das durchkäme, wärs wieder nur ein kleiner Schritt in Richtung Verschlüsselung ist illegal.

    PRAISE THE OMNISSIAH

    Für den Inhalt des Beitrages 132892 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Scytale