KI und die Auswirkungen auf Wirtschaft und Jobs

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  • Fortsetzung aus IT-Fachkräftemangel halbiert

    Zitat Von rkbwde

    Zitat

    Die Sozialleistungen könnten aus dem höheren Steueraufkommen ggfs. erhöht werden - außerdem gelten für die Grundbedürfnisse sowieso geringere Steuersätze.


    Und mit Exportwirtschaft hat die MwSt. im Inland nix zu tun.


    Wir kommen jetzt aber wirklich Off-Topic und sollten die Diskussion ggfs. in einem anderen Faden fortsetzen.

    Bremsen verwandelt hochwertigen Vortrieb in minderwertige Wärme und macht die Felgen dreckig.

    Für den Inhalt des Beitrages 329519 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: V-Treiber

  • V-Treiber

    Hat den Titel des Themas von „KI und die Auswirkungen auf Wirtschaftt und Jobs“ zu „KI und die Auswirkungen auf Wirtschaft und Jobs“ geändert.
  • Die MwSt ist eine Verbrauchssteuer, die ist für alle gleich. Aber wenn Du Dich von Büchern, Mehl Salz und Zucker ernähren kannst und damit am Leben teilnimmst?


    Klar hat die MwSt etwas mit Export zu tun. :) Wenn Du Ware exportierst, fällt keine MwSt an. Du kannst zwar Vorsteuer absetzen, zahlst aber keine Umsatzsteuer. (§4 und 6 UStG) Deswegen ist der Export in die Schweiz lukrativer, als nach Frankreich, innerhalb der EU werden unterschiedliche MwSt.Sätze verrechnet.


    Eine MwSt-Erhöhung schlägt sofort auf die Inflation durch.


    Hinzu kommt der Bund kann nicht alleine über MwSt verfügen und auch in die Sozialkassen nicht einfach hineinregieren. Zwar hat der Bund über das SGB (Sozialgesetzbuch) die gesetzgeberische Hoheit, da hier aber auch die Finanzen der Länder und Kommunen betroffen wären, wäre das noch topischer als eine "Maschinensteuer". Das ist einfach nur libertärer Unsinn.

    Bremsen verwandelt hochwertigen Vortrieb in minderwertige Wärme und macht die Felgen dreckig.

    Für den Inhalt des Beitrages 329521 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: V-Treiber

  • Hinzu kommt der Bund kann nicht alleine über MwSt verfügen und auch in die Sozialkassen nicht einfach hineinregieren. Zwar hat der Bund über das SGB (Sozialgesetzbuch) die gesetzgeberische Hoheit, da hier aber auch die Finanzen der Länder und Kommunen betroffen wären, wäre das noch topischer als eine "Maschinensteuer". Das ist einfach nur libertärer Unsinn.

    Du denkst zu klein. Wir brauchen grundlegende Reformen. Solange wir im klein - klein von Bund, Ländern und Kommunen gefangen sind, werden wir auf keinen grünen Zweig kommen.


    Oder was schlägst Du vor ?

    Für den Inhalt des Beitrages 329522 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: rkbwde

  • Du denkst zu klein. Wir brauchen grundlegende Reformen. Solange wir im klein - klein von Bund, Ländern und Kommunen gefangen sind, werden wir auf keinen grünen Zweig kommen.


    Oder was schlägst Du vor ?

    Das Klein-Klein steht in der Verfassung, Art.20 und 74.

    Ich denke, nicht zu klein. Reform ja. aber nicht so.

    Man muss sich die Geschichte der Sozialversicherung angucken, um zu verstehen, wo die heutigen Probleme herkommen. Was glaubst Du denn, was mit den Vermögen geworden ist, nach 2 verlorenen Weltkriegen, einer Hyperinflation, der Umstieg von RM auf DM und einer Wiedervereinigung. Man muss nicht Mathematiker sein um sich auszurechnen, wenn Du Millionen Ansprüche befriedigen musst aber kein Vermögen hast, das dann die Anspruchsteller direkt aus den Beiträgen finanziert werden. Und man muss kein Genie sein um zu verstehen, das funktioniert nur, so lange die Beitragszahler schneller wachsen als die Anspruchsteller. Der Kipppunkt war irgendwann in den 70ern. Seither bastelt man erfolglos an dem System rum. Bei dem Überlegungen fehlt etwas, was man den Produktivitätszuwachs nennt und der entsteht durch KI und Robotik. Also muss man genau dort abschöpfen.

    Bremsen verwandelt hochwertigen Vortrieb in minderwertige Wärme und macht die Felgen dreckig.

    Für den Inhalt des Beitrages 329525 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: V-Treiber

  • Die Verfassung kann man ändern - und muss man auch. Unser Staat ist zu bürokratisch und zu schwerfällig, weil Kompetenzen zu stark zersplittert sind bzw. es keine klaren Abgrenzungen gibt.


    Und für überraschend vieles sind die Kommunen zuständig, haben aber weder Geld noch Personal für ihre Aufgaben.


    Ja, bei KI und Robotik abschöpfen ist eine nette Idee - aber wie soll das gehen, wenn die Produktion immer mehr im Ausland stattfindet ?

    Für den Inhalt des Beitrages 329526 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: rkbwde

  • Die Verfassung kann man ändern - und muss man auch. Unser Staat ist zu bürokratisch und zu schwerfällig, weil Kompetenzen zu stark zersplittert sind bzw. es keine klaren Abgrenzungen gibt.


    Und für überraschend vieles sind die Kommunen zuständig, haben aber weder Geld noch Personal für ihre Aufgaben.


    Ja, bei KI und Robotik abschöpfen ist eine nette Idee - aber wie soll das gehen, wenn die Produktion immer mehr im Ausland stattfindet ?

    »< Art 79, hier insbesondere Abs. 3, das wird lustig.

    Zitat

    (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Und noch Art 20., das ist einer der beiden Ewigen, siehe Art. 79

    Zitat

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Zusammen gefasst, die Aufteilung bleibt, die Aufgabenteilung kann per Gesetz geändert werden 2/3 in Bundestag und Bundesrat. ^^


    Beim Einsatz, nicht bei der Produktion. Der Produktivitätszuwachs kommt nicht von der Produktion sondern vom Einsatz, weil es die Kosten senkt und/oder den Gewinn erhöht.

    Beispiel:

    Drahtstifte, vulgo Nägel. Einer zieht den Draht, einer schneide ihn ab, einer haut den Kopf zu, einer spitzt ihn an = 4 Leute und vier Arbeitsschritte. Etwa 60 Nägel pro Stunde. Jetzt nehme ich eine Maschine, die den Draht ablängt, den Kopf drückt und die Spitze zuschneidet. Ich brauch nur noch einen Mitarbeiter, der den Draht einführt. Produktivitätszuwachs 300%/Kopf bzw eine Vervierfachung. Aber ich habe jetzt 3 Arbeitslose (schlecht) oder 3 Leute die ich mit andern Dingen beschäftigen kann.

    Bremsen verwandelt hochwertigen Vortrieb in minderwertige Wärme und macht die Felgen dreckig.

    Für den Inhalt des Beitrages 329527 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: V-Treiber

  • »< Art 79, hier insbesondere Abs. 3, das wird lustig.

    Und noch Art 20., das ist einer der beiden Ewigen, siehe Art. 79

    Zusammen gefasst, die Aufteilung bleibt, die Aufgabenteilung kann per Gesetz geändert werden 2/3 in Bundestag und Bundesrat. ^^

    Danke für den Vortrag - ich kenne das Grundgesetz.


    Aber wenn ich jetzt nur an die Diskussion um die Zuständigkeiten für Hitzeschutz denke, packt mich wieder das Grausen ||

    Für den Inhalt des Beitrages 329528 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: rkbwde

  • Beim Einsatz, nicht bei der Produktion.

    Der Einsatz findet doch auch im Ausland statt, weil da mittlerweile die meisten Güter produziert werden ?!? Wie willst Du Maschinen in China besteuern ?

    Für den Inhalt des Beitrages 329529 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: rkbwde