Beiträge von Trekkie00

    Zitat von UrhG

    Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
    § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

    (1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
    (2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
    (3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.

    Ich denke, dass hier Punkt 2 sehr interessant ist. Aus diesem würde ich für mich selbst schon die Schlussfolgerung ableiten, dass das geplante Vorgehen nicht illegal ist. Der TE möchte ja die Abnutzung seines legal erworbenen Mediums verhindern und somit die künftige Benutzung sichern.
    Nach allgemeiner Auffassung wäre somit die Erstellung eines ISO Images durchaus nicht illegal, wenn auch von den Spieleherstellern nicht gewollt.
    Man findet zum Vorgehen, wie eine solche Kopie anzulegen ist, auch Anleitungen von namenhaften PC Zeitschriften. Diese basieren allerdings fast alle auf proprietärer Windowssoftware. Es sollte aber auch möglich sein, das mit Linuxbordmittel umzusetzen.


    Anders verhält sich die Rechtslage bei DVD oder Bluray Kopien (zumindest sofern diese urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial enthalten), was Egostra wohl zu seiner Aussage animiert hat. Dort ist zwar das Anlegen einer Sicherheitskopie ausdrücklich erlaubt, aber nur solange kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Diese Regelung lässt sich aber in diesem Fall wohl nicht analog anwenden.



    Edit :
    Mit naheliegenden Tools wie K3b, Brasero o.ä. wirst du dabei aber nicht weit kommen.

    Von welchem Supertux reden wir hier?
    Es gibt zwei Versionen.

    Die Ausgabe habe ich auf das Wesentliche verkürzt.


    Poste mal die Ausgaben von

    Code
    zypper lr -uP
    zypper se -si supertux

    Als root in der Konsole

    Code
    zypper in patterns-openSUSE-xfce

    bzw für einen Laptop eher

    Code
    zypper in patterns-openSUSE-xfce_laptop

    ausführen. Das installiert dir XFCE als grafische Oberfläche.



    Für die Auswahl eines Iconthemes kannst du dir erst mal mit

    Code
    zypper se -s icon-theme

    anschauen, welche verfügbar sind und dann mit


    Code
    zypper in $PAKETNAME

    eines installieren, was dir gefällt (vorzugsweise eines mit XFCE im Namen?).
    $PAKETNAME ist dabei natürlich durch den eigentlichen Namen des Paketes zu ersetzen.