Alles anzeigenDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, kritisiert Gesetzgeber und Verwaltung für neue Datenerhebungen, die oft rechtswidrig seien.
Kelber nimmt aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass, um auf die Notwendigkeit von Beratung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden aufmerksam zu machen.
Ulrich Kelber sagte: „Seit vielen Jahren schaffen die Gesetzgeber in EU, Bund und Ländern immer neue Möglichkeiten für die Datenerhebung von Behörden, die sich danach als rechtswidrig herausstellen. Das muss sich dringend ändern, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Gesetzgebung verlieren.“
So habe das Bundesverwaltungsgericht vergangene Woche entschieden, dass digitale Datenträger von Geflüchteten, wie beispielsweise Handys, nicht einfach pauschal ausgewertet werden dürften, teilt der BfDI mit. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse stattdessen zunächst die vorhandenen Erkenntnisse und Dokumente berücksichtigen. Der BfDI habe die nun als unzureichend festgestellte Regelung schon im Gesetzgebungsprozess 2017 als verfassungsrechtlich fragwürdig kritisiert.
Kurz vorher habe das Bundesverfassungsgericht der automatisierten Datenanalyse durch die Polizei in ihrer jetzigen Form eine Absage erteilt. In diesem Verfahren sei der BfDI als Experte angehört worden und habe auch dort die Rechtmäßigkeit der Regelungen in Hamburg und Hessen angezweifelt.
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