Produkthaftung für Software

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  • Wie Dan Geer mal bei einer Konferenz-Keynote anmerkte: "Es gibt zwei Branchen, bei denen Anbieter nicht für Mängel haftbar gemacht werden: Religion und Software".


    Was die Software angeht, sollte sich dank EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 ab Dezember 2026 etwas ändern. Besonders interessant der Abschnitt " Open-Source-Software: Ausnahme mit engen Grenzen".


    Ich bin kein Jurist, erlaube mir aber trotzdem eine gewisse Skepsis, wenn es um Oligopole wie Microsoft geht, die die EU kurzerhand abstellen könnten. Da soll bei den gehäuften Bugs von Windows-Updates durchgegriffen werden? Wirklich?

    Für den Inhalt des Beitrages 330268 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Capybara

  • ... Was die Software angeht, sollte sich dank EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 ab Dezember 2026 etwas ändern. ...


    Ich bin kein Jurist, erlaube mir aber trotzdem eine gewisse Skepsis, wenn es um Oligopole wie Microsoft geht, die die EU kurzerhand abstellen könnten. Da soll bei den gehäuften Bugs von Windows-Updates durchgegriffen werden? Wirklich?

    Fangen wir mal vorne an:

    Hier wird zu erst eine Definitionslücke geschlossen. Sprich, bisher gab es überhaupt keine Möglichkeit (bis auf ganz wenige Ausnahmen) jemanden für irgendeine fehlerhafte Software zu belangen. Der Nachweis eines Vorsatzes ist im Zivilrecht ohne strafrechtliche Verurteilung praktisch nicht zu führen. Das führt uns zum nächsten Punkt.


    Die Beweisführung (Verschulden durch Fahrlässigkeit) wird im konkreten Fall erstmals möglich und zudem erleichtert, eine Pressemeldung würde im Zweifelsfall vor Gericht reichen, auch wenn man den Schaden zusätzlich konkretisieren müsste.

    Was uns zu letzten Punkt führt, die Bezifferung eines konkreten Schadens wäre für Unternehmen und Behörden wesentlich leichter, als für Privatpersonen und das dürfte einer der Zwecke des Gesetzes sein.

    Durch die Angaben, wer alles haftet (sehr umfänglich) soll zudem sichergestellt werden, das bisherige Haftungslücken (in allen Bereichen) geschlossen werden. Beispiele sind hier praktisch alle Geräte in denen irgendein Art von Software integriert ist, wo sich bei entsprechenden Fehlern praktisch jeder auf den Software-Hersteller zurückziehen konnte und der hat ja nicht gehaftet.


    Zum letzten Punkt. Du kannst sicher sein, das entsprechende Hersteller dagegen lobbyiert haben.


    Die Zukunft wird zeigen, wie die Gerichte die neue gesetzliche Grundlage auslegen. There is not only black or white, there are billion shadows of grey.

    Bremsen verwandelt hochwertigen Vortrieb in minderwertige Wärme und macht die Felgen dreckig.

    Für den Inhalt des Beitrages 330271 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: V-Treiber

  • FDie Zukunft wird zeigen, wie die Gerichte die neue gesetzliche Grundlage auslegen. There is not only black or white, there are billion shadows of grey.

    So weit die Theorie. Jetzt mal zur Praxis, dazu ein Beispiel zum Thema Datenschutz. Vor ein paar Jahren äußerte sich der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ernüchtert: Der österreichische Jurist Max Schrems habe mehr für den Datenschutz erreicht als alle amtlichen Datenschützer zusammen. Kurz darauf resümierte Schrems seine Erfolge (u.a. erfolgreiche Verfahren gegen Facebook und Safe Harbor) mit: "Nüchtern betrachtet habe ich nichts erreicht."


    Das Problem: Beide hatten Recht.

    Für den Inhalt des Beitrages 330273 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Capybara

  • Tja, zu solchen Ausführung sollte man wissen, dass Datenschutzbeauftragte keine Exekutivrechte haben, sie haben weder Führungs-, noch Weisungs- noch Entscheidungsrechte und auch keine Klagerechte.

    Also, was sollen Sie dann erreichen können?

    Datenschutzbeauftragte sind eine Anlaufstelle für Beschwerden und können Empfehlungen an Behörden, Justiz und den Gesetzgeber aussprechen, nicht mehr, nicht weniger.


    Das ein Jurist mit Klagen ggf. weiter kommt als jemand der Empfehlungen ausspricht, mag letzteren zwar frustrieren liegt aber in der Natur der Sache. Siehe auch Post 2, was die Gerichte daraus machen. Und was gerne vergessen wird, "Wo kein Kläger, da kein Richter" ist noch nicht ein Mal die Hälfte der Wahrheit, denn Wo keine Rechtsgrundlage, da keine Klage.


    Sprich, das Gesetz ist wichtig, weil es die Grundlage schafft, ob es Theorie bleibt, keine Ahnung Es dürfte aber dazu führen, dass sich die Qualitätskontrolle seitens der Hersteller verbessert.

    Bremsen verwandelt hochwertigen Vortrieb in minderwertige Wärme und macht die Felgen dreckig.

    Für den Inhalt des Beitrages 330277 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: V-Treiber

  • Tja, zu solchen Ausführung sollte man wissen, dass Datenschutzbeauftragte keine Exekutivrechte haben, sie haben weder Führungs-, noch Weisungs- noch Entscheidungsrechte und auch keine Klagerechte.

    Also, was sollen Sie dann erreichen können?

    Kurz gesagt: Datenschutzbeauftragte sind nutzlos? Dann weg mit ihnen!


    Oh, Augenblick mal, warum wurde von der Politik Wert darauf gelegt, dass Kelber keine zweite Amtszeit antritt …

    Für den Inhalt des Beitrages 330278 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: Capybara

  • Kurz gesagt: Datenschutzbeauftragte sind nutzlos? Dann weg mit ihnen!

    Wieso nutzlos? Keine Beauftragter hat Exekutivrechte, auch nicht die für Sport oder Migration. Es sind weisungsunabhängige,, organisatorische Einheiten, meist im Rang eines Staatsministers. Sie sind zwar in die Exekutive eingegliedert, aber von der unabhängig. So eine Art Berater der Exekutive.

    Bei Datenschutzverstößen z.B. muss der Betroffene (ggf. nach Einholung einer Beratung durch den Datenschutzbeauftragten) selbst klagen (Verwaltungsgericht bis BVerfG), da seine individuellen Rechte verletzt wurden, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. (abgeleitet aus Art.2 Abs. 1 GG i.V. Art. 1 Abs. 1 GG durch das BVG 1983).

    Jenes wegweisende, als Volkszählungsurteil, bekannt gewordenes Urteil.


    Es ist meist etwas komplizierter als die Allgemeinheit denkt. :)

    Bremsen verwandelt hochwertigen Vortrieb in minderwertige Wärme und macht die Felgen dreckig.

    Für den Inhalt des Beitrages 330279 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: V-Treiber