Festplatte (OSS 15.5) nachträglich verschlüsseln

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  • Hallo Ihr Lieben,


    mir ist was dummes passiert. Neuer PC, neues Setup, aber vergessen die Festplatte zu verschlüsseln.


    Zwar bietet das BIOS eine Art "Drive Lock", aber ob die Daten damit wirklich verschlüsselt sind ? Ich würde die gerne nachträglich verschlüsseln... Geht das ?

    LG

    DarkTrinity :)

    Für den Inhalt des Beitrages 309799 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: DarkTrinity

  • Hat sich erledigt, mich mal ein wenig belesen und halte die Verschlüsselung der Festplatte über das BIOS (PW HDD) eigentlich für ausreichend.

    LG

    DarkTrinity :)

    Für den Inhalt des Beitrages 309800 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: DarkTrinity

  • Ja, ist halt die Frage, was du für hoch geheime und super wichtige Daten sichern möchtest. Wenn jemand ernsthaft an deine Daten heran will, dann bekommt er die auch. Für zu Hause halte ich Verschlüsselung für überflüssig. User Passwort reicht meist aus. Solltest du jedoch einen Laptop haben, der auch mit dir unterwegs ist, dann macht das schon eher Sinn. Dennoch ... siehe Satz 2.

  • Prinzipiell kannst du das auch nachträglich machen, gibt da sicher einige Anleitungen wenn man googelt. Da du aber in den Bootprozess eingreifst ist das nicht trivial und wenn du eh erst neu installiert hast, ist es vermutlich einfacher und Nerven schonender einfach nochmal neu zu installieren.


    Ob der BIOS Mechanismus hilft hängt sehr von der HW ab und dem Angriffsszenario. ICH würde mich nicht darauf verlassen. Allgemein rate ich immer zu einer Verschlüsselung, da es auf halbwegs modernen PCs nichts kostet (Performance mäßig). Gegen die gängigen Szenarien Diebstahl, Hausdurchsuchung hilft es alle mal. Gerade wenn du nicht die hoch geheimen Konzernpläne für die Weltherrschaft auf der Platte hast, sondern "nur" den illegalen Film, die Schmuddelbilder der Ex oder sonstiges. Da wird keiner Geheimdienstmethoden bei dir anwenden um an die Daten zu kommen.

    Für den Inhalt des Beitrages 309802 haftet ausdrücklich der jeweilige Autor: neoghb