Bei FFx kann man auch normal die Binaries von Mozilla selbst runterladen. Updatet sich dann immer nur selbst und nicht über die Systemaktualisierung. Und man muss sich eine Appicon basteln.
Beiträge von Scytale
-
-
Da sieht man mal wieder, was die haben:Keine Ahnung.....
Firefox Extended Support Release for Your Organization, Business, Enterprise — MozillaGegenmeinung als Beispiel:
ESR ist gescheitert (Link zu Fefes Blog) -
Grub2 verwendet 100%ig englisches Layout, das habe ich jüngst im OpenSUSE wiki gelesen, und ist mir schon bei anderer Distro auf die Füße gefallen, weil ich im Installer dt. Layout hatte, aber in Grub2 nicht. § geht nicht so einfach in english
-
Der Bug muss neu sein, ich hab vorheriges Wochenende mal LEAP 15.1 getestet und da war FFx deutsch.
-
Das ist gut, dass das diskutiert wird.
OpenSUSE ist historisch eng mit SUSE verbunden. Gut, weil viel enterprise-quality Code in Tumbleweed/Leap landet, schlecht, weil viel manpower von SUSE kommt und Infrastruktur mit benutzt wird. Wenn SUSE zu macht oder aus irgendwelchen Gründen die Mitarbeit beendet, wärs mit OpenSUSE zuende.
Wenn OpenSUSE ein eigenes, unabhängiges Projekt werden will, muss es juristisch und finanziell unabhängig sein. Und das geht nach aktuellem Modell nicht einfach.
Eine größere Unabhängigkeit zu SUSE ist ja auch für SUSE gut, Einfluss haben sie ja dennoch durch die Manpower, aber vielleicht geht Infrastruktur und deren Kosten auf die Gemeinschaft über. Vielleicht holt das auch mehr Developer ins Boot.Das mit dem Namen finde ich eine Phantom-Diskussion.
-
Ich schließe mich der Nachfrage an, wozu brauchst du den Pro-Treiber? Der Mesa-Stack ist recht neu und die RX550 ist unterstützt bei sehr guter Performanz.
Den Pro-Treiber brauchst du nur bei spezifischer "professioneller" Arbeit, da er nicht per se bessere Leistung bringt.
-
-
Ganz simpel:
Alle Pakete aus den Fremd-Repos durchlaufen nicht das automatisierte Testing in openQA. Sind also vom OpenSUSE Projekt nicht getestet.
Jedes Paket in TW wird im OpenQA im Bezug auf die ganze Distribution getestet (TW Snapshot). Mozilla testet nur die eigenen Pakete. In TW landet das getestete Paket ein paar Tage später, zum Teil später als bei anderen Linux-Distros, weil vom Hörensagen oft verbugt und schwer zu bauen. Das heißt aber auch, dass andere Distros weniger testen. Bei harten Sicherheitslücken ist natürlich der Druck größer und mehr Leute arbeiten an FFx. Alles andere ist zum Teil schneller oder ähnlich schnell getestet und in den Repos vergleichbar wie in Arch Linux.
Würde da nur zu Fremdrepos greifen, wenn die Software gar nicht in TW ist, oder aktuell nicht maintained und in einer viel zu alten Version vorliegt.
-
Alles anzeigen
Moin zusammen,
ich bin weder juristischer Sachverständiger noch muss ich hier irgendwem was beweisen, da bist Du auf dem falschen Dampfer.
Es steht nunmal im Gesetz drin dass Beugehaft zu verhängen ist, wenn ein Zeuge seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und gut ist. Dass das vor der Insichtnahme von Daten auf einem Laptop sicher nicht haltmachen wird, sollte einem eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen.
Nebenbei erfordert es hier genau eine Suche im Gockel und gleich der erste Eintrag definiert lang und breit was es damit auf sich hat.Mitwirkpflicht heisst Mitwirkpflicht und das gilt in allen Bereichen - unter der Voraussetzung dass man sich nicht selbst einer Straftat beschuldigt wenn man mitwirkt.
Ich habe mal kurz Internet-Recherche betrieben.
Es geht um ein geplantes Internetgesetz, läuft umgangssprachlich unter IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Leak hier bei Netzpolitik.org. Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung dazu.
So wie du das behauptest, ist es zum Glück noch nicht. Verfassungsrechtliche Bedenken werden auch geäußert.
Abgesehen davon gibt es aus Sicht der Datenforensik Einwende, schon früher zum Staatstrojaner.
Wenn das durchkäme, wärs wieder nur ein kleiner Schritt in Richtung Verschlüsselung ist illegal.
-
Alles anzeigen
Moinsen zusammen,
falsch. Wenn die der Ansicht sind, im Zuge der Ermittlungen an die Daten ranzumüssen die auf Deinem Lappi/Handy/whatever sind dann gibst Du ihnen entweder die Zugangsdaten oder Du wanderst in Beugehaft (nennt sich Behinderung der Ermittlungen und das ist hierzulande strafbar).
Dieses Gesetz soll nun lediglich auch auf virtuelle Identitäten _ausgeweitet_ werden. Das hat aber nichts damit zu tun, dass Du bereits jetzt Deine Zugangsaten zu real greifbaren technischen Geräten rausgeben MUSST wenn die Ermittlungen das verlangen und wenn Du es nicht tust, kann Dich ein Richter einknasten für bis zu 6 Monate bis Du es tust.
Machst Du es trotzdem nicht und es wird nachgewiesen, dass durch Deine Behinderung die Strafverfolgung nahezu unmöglich gemacht wurde bzw. der Straftäter weitere Straftaten verübt hat, biste dran - das kann u.U. sehr teuer für Dich werden.
Es gibt aber auch das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Die Sicherheitsbehörden brauchen dann sicherlich schon ne sehr gute Begründung mit richterlichem Bescheid.
Du kannst dein Passwort auch legitim vergessen haben. Oder aber du hast nichts zu verbergen und kannst dir Kooperation ins Führungsheft schreiben lassen. Auf jeden Fall hast du eine Wahl.