In den ganzen Wirren der letzten Zeit hat sich doch ein Thema still und heimlich am User vorbei geschlichen. Die Vorratsdatenspeicherung.
Im September 2022 hatte der EuGH die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt.
Natürlich wird dagegen sofort Sturm gelaufen und mal wieder das Mantra von Kinderpornografie gebetet. Ich hatte auch schon mehrfach darüber berichtet, das im normalen Internet keine Kinderpornografie zu finden ist. Ich hatte auch schon einen Preis ausgelobt für denjenigen, der mir unter einer normalen www Adresse einen Link zu Kinderpornografie vorweisen kann. Bis heute hat sich niemand gefunden.
Selbstverständlich gibt es im Internet Kinderpornografie. Aber nicht in dem Internet, wo du als Otto Normaluser zugange bist. Das findet alles im Dark-Web statt, auf der dunklen Seite der Macht. Dort gibt es keine Suchmaschinen, wo man mal eben das Gesuchte eingeben kann. Das Internet, wie wir es kennen macht vielleicht 1-4% des gesamten Web aus, der Rest findet im Untergrund statt. Schätzungen zufolge macht das Deep Web zwischen 96 und 99 Prozent des Internets aus. Doch darum geht es nicht. Also zurück zur Vorratsdatenspeicherung.
Da man die Vorratsdatenspeicherung 2022 gekippt hatte, konnte man das natürlich nicht so stehen lassen. Es muss doch möglich sein, den Bürger irgendwie zu überwachen. Also geschah folgendes.
Am Donnerstag, dem 5. Dezember 2024, also erst vor ein paar Tagen, ging es in einer Bundestagsdebatte um die Mindestspeicherung von IP-Adressen im Interesse einer "verbesserten Verbrechensaufklärung".
Man sollte also nicht glauben, dass das Thema vom Tisch sei. Die FDP machte den Vorschlag der Einführung des sogenannten „Quick-Freeze“-Verfahrens. Dies sei rechtssicher und europarechtskonform.
Quick-Freeze? Was ist das? Kurz erklärt ...
Wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, der mehreren Nachrichtenagenturen vorliegt, sollen Ermittlungsbehörden zur Verfolgung einer erheblichen Straftat - zum Beispiel Mord, Erpressung oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder Verkehrsdaten "einfrieren" können. Telekommunikationsanbieter würden verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.
Bei einer Konkretisierung des Verdachts dürften die Daten dann "aufgetaut" und verwendet werden. Neben der IP-Adresse stünden den Ermittlungsbehörden dann auch Verbindungs- und Standortdaten zur Verfügung. Für beide Schritte des "Quick Freeze"-Verfahrens wäre ein richterlicher Beschluss erforderlich.
Was man von richterlichen Beschlüssen heutzutage zu halten hat, kann sich jeder selbst ausmalen. Sollte also jemand irgendwie "auffällig" werden, (satte 805 Strafanträge stellte der grüne Kanzlerkandidat seit Beginn der Legislaturperiode bis Ende August gegen "auffällige Bürger" und Frau Bärbock bisher über 500) so hätte man die Möglichkeit, die Daten auffälliger Bürger zu speichern.
Somit hat man also eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür geschaffen, die sich auch noch mit dem Mäntelchen der Europarechtskonformität verhüllt.
Interessant, oder?