Dazu passt auch ein Bericht über die heilige WHO - es geht nicht mehr um Wahrheit oder Lüge.
Auszug aus dem Urteil
Zitat
„In seinem Urteil vom 18. September 2025 (Az.: 10 U 95/24) hat das Kammergericht gesagt, es komme nicht darauf an, ob eine auf LinkedIn veröffentlichte („gepostete“) Äußerung richtig, teilweise richtig oder falsch ist, es komme nur darauf an, ob sie einer Äußerung der WHO oder einer nationalen Gesundheitsbehörde widerspricht: Dann sei sie verboten und dürfe von LinkedIn gelöscht werden.