Was die Hardware betrifft, ist mir bekannt, dass Linux stiefmütterlich
behandelt wird. Die Hardware, die jetzt meinen Fall betraf, ist in
Computerjahren schon ca. 147 Jahre alt.
Sollte das heissen, das die Hardware aufgrund ihres Alters eher unterstützt werden sollte?
Ich habe hier eine alte Logitech Webcam Instant, die ich seit Vista nicht mehr unter Windows zum Laufen bekomme. Trotz intensivster Recherche.
ZitatWas heißt denn eigenverantwortlich in Bezug auf die Codecs? Ist das dann sogar “illegal“?
Zumindest bewegt man sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Beim VLC Player ist wohl das grösste Problem die Biblitothek zum Abspielen originaler, CSS verschlüsselter DVDs. Nach deutscher Rechtsprechung besteht zwar ein Recht eine Sicherungskopie zum Eigenbedarf anzufertigen, dies aber nur solange man dabei keinen Kopierschutz umgeht. Meines Wissens gibt es in Deutschland aber noch kein abschliessendes Urteil, was diese CSS Verschlüsselung nun eigentlich ist : Ist sie ein Kopierschutz (Sicherungskopie untersagt) oder ist sie nur ein Abspielschutz (was die Voraussetzungen grundlegend ändern würde).
Was die anderen lizensierten Codecs angeht, ist es in der Tat so, dass für diese eine Lizenzgebühr zu zahlen ist. In vielen Fällen übernehmen das die Softwarehersteller (wird dann auch gleich auf den Kaufpreis aufgeschlagen) oder man muss dise Codecs nachträglich käuflich erwerben und nachträglich installieren, um deren Funktionalität zu nutzen. Dies war z.B. früher beim Brennprogramm Nero der Fall. In der Grundinstallation waren sowohl MP3 Funktionalität, als auch alles, was mit dm MPEG2 Codec zusammenhing nicht vorhanden.
Also erfolgt die Installation der Codecs immer auf eigenes Risiko.
